S AT Z U N G und G E S C H Ä F T S O R D N U N G GEMEINDE-BÜRGERKOMITEE für ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT STEINHAGEN Das GEMEINDE-BÜRGERKOMITEE STEINHAGEN wurde 1984 vom Rat der Gemeinde Steinhagen eingesetzt. Ziel war und ist die Festigung der Partnerschaft mit der Gemeinde Woerden/Niederlande durch gemeinsame Förderung von Entwicklungsprojekten in sich entwickelnden Ländern, vor allem in Afrika (siehe Vereinbarung der beiden Gemeinderäte von 1984). § 1 Das GEMEINDE-BÜRGERKOMITEE mit Sitz in Steinhagen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des GEMEINDE-BÜRGERKOMITEES ist es, sich um Spenden zu bemühen und mit den von der Gemeinde Steinhagen zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln für ausgewählte Entwicklungsprojekte einzusetzen. Aus aktuellem Anlass kann projektfreie Notlagehilfe gewährt werden. § 2 Das GEMEINDE-BÜRGERKOMITEE ist weder partei- noch bekenntnisgebunden. § 3 Die Mittel des GEMEINDE-BÜRGERKOMITEES werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und erhalten keine Zuwendungen oder Vergünstigungen aus Mitteln des Vereins. § 4 Bei Auflösung des GEMEINDE-BÜRGERKOMITEES oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des GEMEINDE-BÜRGERKOMITEES an die Gemeinde Steinhagen zwecks Verwendung für die Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Woerden. § 5 Das GEMEINDE-BÜRGERKOMITEE besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Mitglied kann jede natürliche Person sein, die in Steinhagen lebt oder einen nahen Bezug zur Arbeit des GEMEINDE-BÜRGERKOMITEES hat. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine Beitrittserklärung und anschließenden Beschluss mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Der Austritt erfolgt durch Erklärung in einer Sitzung des GEMEINDE-BÜRGERKOMITEES. Bei vereinsschädlichem Verhalten ist ein Ausschluss möglich, wenn mehr als drei Viertel der stimmberechtigten Mitglieder dem Ausschluss zustimmen. Eine ruhende Mitgliedschaft (ohne Stimmberechtigung) ist möglich. Sie tritt automatisch in Kraft, wenn das Mitglied an vier aufeinander folgenden Sitzungen unentschuldigt nicht teilgenommen hat oder durch einfache Erklärung des Mitglieds. Bei der Umwandlung einer ruhenden in eine aktive Mitgliedschaft bedarf es der Zustimmung durch die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Der(die) Vorsitzende bzw. sein(e)/ihr(e) Stellvertreter(innen) und der(die) Kassenprüfer(in) werden mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder alle 3 Jahre gewählt, ebenso die für die Auszahlung von Geldern zeichnungsberechtigten Personen. Die Wahlen finden geheim statt. Beschlussfähig ist das Bürgerkomitee, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. § 6 Die Mitglieder des BÜRGERKOMITEES treffen sich mindestens viermal im Jahr. Eine Sitzung soll mit den Woerdener Freunden stattfinden. § 7 Der(die) Vorsitzende lädt die Mitglieder und den(die) Gemeindevertreter(in) eine Woche vorher schriftlich (per Email) ein. Über die Sitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das vor der nächsten Sitzung den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht und in der nächsten Sitzung genehmigt oder ergänzend erörtert wird. § 8 Die Öffentlichkeitsarbeit übernehmen der(die) Vorsitzende oder der(die) Stellvertreter(in) oder ein damit beauftragtes Mitglied des GEMEINDE-BÜRGERKOMITEES. § 9 Die Anträge aus den Projekten müssen schriftlich eingereicht werden. Sie werden nach der Beratung durch Mehrheitsbeschluss entschieden. Zweckgebundene Spenden (z. B. Schülerpatenschaften) können ohne vorherigen Beschluss direkt an das Projekt weitergeleitet werden. § 10 Die Spenden fließen auf das Konto des GEMEINDE-BÜRGERKOMITEES bei der Kreissparkasse Halle: IBAN: DE68480515800001504422, BIC: WELADED1HAW. Zur Auszahlung von Geldern bedarf es der Doppelzeichnung durch zwei vom GEMEINDE-BÜRGERKOMITEE bestimmte Personen. § 11 I. Die Aufgabe der Kassenführungumfasst die Führung des Kontos, die Zuordnung zweckgebundener Einnahmen und Ausgaben mit den Nachweisen zu den entsprechenden Projekten, die Ausfertigung der Spendenbescheinigungen und die Erstellung von Finanzübersichten, des Jahresabschlusses sowie der Steuererklärungen. II. Die vom Gemeinde-Bürgerkomitee unterschriebenen Spendenbescheinigungen werden mindestens zweimal jährlich an die Spender verschickt. III. Das Gemeinde-Bürgerkomitee bestimmt den/ die Rechnungsführer*in selbständig. Mit dieser Aufgabe können auch Dritte durch Honorarvertrag beauftragt werden. Vertragspartnerin ist in diesem Fall die Gemeinde Steinhagen. Sie trägt auch die erforderlichen Kosten. § 12 Die GEMEINDE-BÜRGERKOMITEES von WOERDEN und STEINHAGEN sollen die gemeinsamen Projekte möglichst mit gleichen Anteilen fördern. Die Satzung und Geschäftsordnung, verabschiedet am 11.09.2003, tritt hiermit mit den durch heutigen Beschluss erfolgten Änderungen in Kraft. Steinhagen, den 27. Oktober 2022 Vorsitzende Stellvertreterinnen Bürgermeisterin Heike Kunter Christel Dahlhoff-Hilbert / Angela Sarlette Sarah Süß |